Raugräfin Luise zu Pfalz, Reichsgräfin, bekundet, dass sie dem "reichs-frey-hochedel gebohrnen herrn" Anton von Barthels (Barthelt) und dessen Ehefrau Anna Magdalena Gentschin ihr im Kraichgau gelegenes und der Reichsritterschaft einverleibtes adliges Gut Babstadt "mit der adelichen wohnung und darzugehörigen gebäuen und darbey befindlichem dorf" sowie allen Zugehörungen, Herrlichkeiten und Obrigkeiten in Dorf, Feld und Wald, darunter insbesondere der gültbare Rappenauer Hof, der neu angelegte Hof und ein Drittel an der Neckarfähre bei Wimpfen, wie 1655 der verstorbene Obristleutnant [Sebastian] von Möschlitz dieses alles von denen von Cronegg und die Freiherren von Degenfeld es von denen von Möschlitz gekauft hatten, um 18.000 Gulden Frankfurter Währung (den Gulden zu 60 Kreuzer, den Kreuzer zu 4 Heller) zu freiem Eigentum verkauft hat. Die Verkäuferin quittiert über 10.000 Gulden; weitere 6400 Gulden sollen zinsfrei 1710 in der dritten Woche der Frankfurter Ostermesse bezahlt werden, bei Säumigkeit werden Zinsen fällig. Auf die Restsumme in Höhe von 1600 Gulden verzichtet die Verkäuferin "wegen unßerer currenten deputaten, so viel uns und unsere in Gott ruhende geschwister betrifft, sonders dass seine [Anton von Barthels] deßfalß habende mühe zu recompensiren seye, so viel in seinem vermögen stehet auszumachen." Sie leistet Währschaft und verspricht, die Untertanen zu entpflichten und den Käufern alle zu dem Gut gehörigen Dokumente zu übergeben.