Protokollextrakte von 1691 Januar 12 und 13 betreffend die Aufnahme des Herrn von Dankelmann in die klevische Ritterschaft, mit Beschluß von 1691 Januar 23. Enthält: Landstände beschließen die Aufnahme Eberhard Dankelmanns wegen seiner Verdienste in die Ritterstube, Mitteilung über den Vorgang an die adeligen Regierungsräte und an die Märkische Ritterstube sowie Beschluß, dass eine derartige Aufnahme einmalig ist und in Zukunft nicht mehr vorkommen wird. Den Beschluß sollen Mitglieder der Ritterstube mit ihrem Petschaft und ihrer eigenhändigen Unterschrift bekräftigen. Zustimmung des Kurfürsten Friedrich III. von Brandenburg zur Aufnahme Dankelmanns (12. Januar). Die Landstände erklären, dass sie Herrn von Dankelmann und alle seine ehelichen Erben , solange sie sich an qualifizierte ritterbürtige Personen verheiraten, in die Ritterstube aufnehmen und als Mitglied mit allen Privilegien und Freiheiten anerkennen (13. Januar). Darin: Eid, den obengenannten Beschluß zu halten (1691 Januar 26). Es folgen Unterschrift und aufgedrückte Lacksiegel von Freiherr von Wachtendonk, Direktor, sowie. 65 Mitgliedern der Ritterschaft.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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