Streitig ist der Kauf des Plettenberger Rittersitzes bei Sinzig für 4000 Rtlr. im Jahre 1694 durch den Appellanten von Anna Margaretha von Lyskirchen, Witwe des Johann Kaspar von Ritz, und Anna Klara von Bongart zu Paffendorf, verwitwete von Ritz, unter der Annahme, es handle sich um einen freiadeligen, zum Landtag beschriebenen Rittersitz, der nur mit 17 Morgen schatz- und steuerbar sein sollte. Als der Appellant feststellte, daß der Rittersitz mit verschiedenen Kurmuten, Zinsen und geistadeligen Gewinn- und Gewerbesteuern belastet war, verweigerte er die vollständige Bezahlung der Kaufsumme (Restbetrag von 1000 Rtlr.). Er appelliert gegen das Urteil der 3. Instanz vom 11. Dez. 1721 an das RKG. Danach sollte das für den Appellanten ungünstige, ihn zur Entrichtung der Kaufsumme zwingende Urteil der 1. Instanz vom 6. März 1719 rechtskräftig werden. Er beruft sich auf das Urteil der 2. Instanz vom 9. Dez. 1719, wonach der Verkäufer verpflichtet sei, ihm das Kaufgut frei von unadeligen Lasten zu übergeben oder, falls er dies nicht könne, die verschwiegenen Lasten ihm zu vergüten oder aber das Gut gegen Herausgabe des schon entgegengenommenen Teils des Kaufgeldes zuzüglich Zinsen zurückzunehmen. Einrede seitens des Pfalzgrafen bei Rhein wegen Verletzung des Appellationsprivilegs und Behinderung der Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view
Loading...