5.2.1.2.1. Nordkanal, 2. Sektion (Rhein- Maas)
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Gliederung
AA 0633 Roerdepartement, Präfektur (AA 0633)
Roerdepartement, Präfektur (AA 0633) >> 5. Dritte Division: Militärverwaltung; Verwaltung von öffentlichen Arbeiten, Landwirtschaft, Handel >> 5.2. Zweites Büro: Verwaltung von öffentlichen Arbeiten, Landwirtschaft, Handel >> 5.2.1. Öffentliche Arbeiten >> 5.2.1.2. Schiffahrt, Wasserbau
Nicht nur auf den Aus- und Neubau von Straßen legte Napoleon großen Wert, sondern auch auf den Kanalbau. So verfügte er am 9 thermidor an IX (28. Juli 1803), daß der Rhein, die Maas und die Scheide durch einen Kanal für große Schiffahrt mit einander verbunden werden sollten (vgl. Zeyss, Handelskammer, S. 163, mit dem Wortlaut der Verfügung). Sein Ziel dabei war es, die holländischen Seehäfen auszuschalten und den Schiffsverkehr von Rhein und Maas her in einen französischen Hafen, Antwerpen, zu lenken. Dieser Kanal - Grand Canal du Nord genannt - zerfiel in zwei Teilstücke, das erste von der Scheide bis zur Maas, das zweite von der Maas bis zum Rhein. Dieses zweite Teilstück sollte seinen Ausgang bei Grimlinghausen in der Nähe der Mündung der Erft in den Rhein nehmen, südlich der Stadt Neuss im Tal der Krur zur Niers hin laufen, diese zwischen den Mühlen von Neersen und Broich überqueren, am Rande des Nierstals bis oberhalb von Grefrath entlangführen, von dort aus nach Westen abbiegen und dem Tal der Nette folgen, bei Herongen die Wasserscheide zwischen Niers und Maas überschreiten und unterhalb der Stadt Venlo in die Maas münden (vgl. Scheller, Nordkanal, S. 8 und Falttafel l und 2). Nach vorangegangenen Planungen begannen die Bauarbeiten im Frühjahr 1808. Ende 1813 sollte der Kanal mit einer Länge von rund 50 km fertiggestellt sein. Die Abdankung des holländischen Königs Ludwig Bonaparte und die Einverleibung der Niederlande in das Kaiserreich Frankreich veränderten jedoch die politische Lage und die Voraussetzungen, unter denen der Kanalbau begonnen worden war. Da Frankreich die Rhein- und Maasmündungshäfen nun selbst benutzen konnte, verlor der Kanal seine politische Bedeutung, und Napoleon ließ die Bauarbeiten am 1. Januar 1811 einstellen. Am 24. Februar 1811 wurde die Fertigstellung des Kanals von den Franzosen endgültig aufgegeben. Wieweit Baumaßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt waren, ist aus einer Zusammenstellung von Scheller, Nordkanal, S. 63 - 65 ersichtlich. Die Geschichte des Nordkanals ist damit jedoch nicht zuende. In preußischer Zeit wurde er bis Neersen weiter geplant, gebaut und genutzt. Bie Schiffahrt auf ihm wurde erst im Oktober 1850 eingestellt. Die vorliegenden Akten enthalten Korrespondenzen des Präfekten vor allem mit dem Generaldirektor für Brückenund Wegebau in Paris und dem Chefingenieur für den Bau des Nordkanals, A. Hageau, aus dessen Büro ebenfalls Unterlagen erhalten sind (vgl. Findbuch 140.14; Karten Nr. 276) und der 1819 eine Beschreibung des Kanals zwischen Maas und Rhein herausgegeben hat, sie enthalten Planungsunterlagen über den Verlauf, Unterlagen über die Entschädigung der Anlieger der geplanten Trasse mit Karten über die Lage der Grundstücke, Kostenvoranschläge für die Teilstücke zwischen Erft und Niers, Niers und Nette und Nette und Maas mit detaillierten Bauzeichnungen. Literatur: Richard Zeyss, Die Entstehung der Handelskammern und die Industrie vom Niederrhein während der französischen Herrschaft, Ein Beitrag zur Wirtschaftspolitik Napoleons L, Leipzig 1907, S. 162 - 198; Hans Scheller, Der Nordkanal zwischen Neuss und Venlo, (Schriftenreihe des Stadtarchivs Neuss, Band 7, hrsg. von Jürgen Huck), Neuss 1980.
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Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Verfolgungsgrund
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Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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