Papst Alexander IV. bestätigt dem Zisterzienser-Orden, dass dessen Angehörige nur vor das Gericht der eigenen Äbte, nicht aber vor die Synoden oder Gerichtsversammlungen der Bischöfe oder anderer Prälaten oder vor gewöhnliche Richter gestellt werden können [für Salem]. Cum a nobis

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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