König Wenzel (Wenzeslaus) erteilt dem Kloster Reichenau das Privileg, dass seine Dienstleute, besonders die in der Reichenau, zu Allensbach (Alenspach), Marhulfingen, Stockborn, Vernang, Mannenbach, Ermatingen und am Aichrain zu Wolmatingen, Schlatt (Schlachten) und Grimmelshofen, vor das Landgericht zu Rottweil und sonst vor kein Gericht geladen werden und dass sie Ächter hausen und hofen dürfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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