Greth Gyrensang die alte und ihr Sohn Claus Gyrensang, B. zu Saulgau (Sulgen), verkaufen um 131 lb h Saulgauer W. an Mutter und Schwestern der Sammlung (samnung) zu Moosheim (Moßhain) ihre 4 Mm. Wiesen mit Wasserzuleitungen (wasserlaitinen), gelegen in Moosheimer Trieb und Tratt an dem Howfurt und der Schwarzach - belastet mit 10 ß h an ein Vigil.
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 556 d U 11
Sign. versch. Zeit (15./16. Jh.): f, N. 10
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 556 d Sammlung Moosheim
Sammlung Moosheim >> Urkunden >> Papst Benedikt XIII. bestätigt die dem Orden des hl. Franziskus, dem Orden der hl. Klara und dem 3. Orden von seinen Vorgängern auf dem Heiligen Stuhl, von ihm selbst und vom Kardinals-Kollegium verliehenen und mit Ausstellungsdatum und Aussteller näher bezeichneten Privilegien. >> Verzeichnis der den Schwestern des 3. Ordens verliehenen päpstlichen Privilegien. >> Ulrich Humpis, B. zu Ravensburg, erlaubt auf Bitte und mit Zustimmung des Leutpriesters zu Moosheim (Moshain), Heinrich Bok, den ehrsamen geistlichen Schwestern Irmla Helbling, Grete Lutold und Aellen Keller, ein Haus für eine Klause zu Moosheim bei der Kirchenmauer zu erbauen, um darin Gott zu dienen, schenkt ihnen dafür eine Hofstatt mit dabeiliegendem Gärtlein und verzichtet für sich und seine "nachkommen in der hand" auf den Kirchensatz. >> Ulrich Humpis, B. zu Ravensburg, erlaubt mit Zustimmung des Kirchherrn zu Moosheim (Moshain), Heinrich Bok, den geistlichen Schwestern Anna von Ulm, Irmla Helbling, Aellen Keller und Grete Lutold, ein Haus für eine Klause bei der Kirchenmauer zu bauen, um darin Gott zu dienen, und schenkt ihnen dafür eine Hofstatt mit Gärtlein, einen Kirchgang mit Chorfenstern und eine Hofreite mit allem Zugehör verzichtet für sich und seine "nachkommend in der hand" auf den Kirchensatz und verspricht ihnen Schirm und Schutz. Weitere Bestimmungen regeln die Anzahl der Schwestern (Höchstzahl 9, darunter nicht mehr als 6 Klausnerinnen), die Aufnahme neuer und den freiwilligen Austritt bzw. Ausschluß ungehorsamer Schwestern. >> Ursula Huter, B. zu Saulgau (Sulgen), stiftet für das Seelenheil ihres verstorbenen ehelichen Hauswirts Konrad Huter und aller ihrer Vorfahren eine Jahrzeit und schenkt den geistlichen Schwestern der Klause zu Moosheim (Moßhain) dafür: [a] 2 Mm. Wiesen auf dem Aspach, gelegen zwischen den Wiesen des Georg Kröl und des Abts zu Isny; [b] 2 Mm. Wiesen unterm Gloggenaichach, gelegen am ... bach [?] und an Schlaichweggs Wiesen. >> Heinrich Rüd, B. zu Saulgau (Sulgen), verkauft um 12 lb h Saulgauer W. an die geistlichen Frauen der Klause [zu Moosheim] seine 3 Mm. Wiesen zu Schwarzach (Svarzach) in dem Ried, die Furtwiese genannt, gelegen zwischen der Schenken- und der Horenstainswiese, mit allem Zubehör und der Bestimmung, daß in wöchentlich wechselnder Folge das Wasser auf die Furtwiese und auf den Priel zu Schwarzach, denen dieses gemeinsam gehört, geleitet wird. - B.: die ehrbaren und bescheidenen Hans Mantz, Müller, und Gebhard Lüllin, beide B. zu Saulgau. >> Guillelmus de Casali, Mag. der Theologie und Generalminister des Franziskanerordens nimmt Mutter Anna und die Schwestern der Klause zu Moosheim in die oberdeutsche Ordensprovinz auf und erteilt ihnen das Recht [a] die ordensüblichen Gebete, Messen und Exercitien abzuhalten; [b] jährlich 6 mal einen Beichtvater zu bestellen; [c] außerhalb der Klause ein Bad aufzusuchen. >> Rus Kröl verkauft um 5 fl rh an die Meisterin und die Klausnerinnen des Hauses zu Moosheim (Moshain) sein Recht und seinen Anteil an dem Gütlein zu M., das Erhart baute und das vormals Ursula Ripain, eheliche Hausfrau des Rufin Dürenkain, B. zu Ulm, von dem ehrbaren und weisen Michael Humpis, seinem Vetter, und ihm selbst zu Lehen empfangen hatte. >> Bertha Ripain und ihre eheliche Tochter Ursula Dürenkain, beide zu Ulm, verkaufen um 140 fl rh an Anna Ma[rter] (unl., ergänzt nach der begl. Abschr. von 1701), Meisterin, und die Schwestern der Klause zu Moosheim (Moshain) ihr Gütlein zu Moosheim, Erharts Gütlin genannt - belastet mit 2 lb Wachs jährliche Gült an den Hl. Geist. >> Adelheid Rümelin verkauft im Namen und anstatt ihrer Töchter und mit Einwilligung ihres Sohnes Hans Rümelin sowie ihrer Tochtermänner Michael Schmid, Deman Fuchs und Heinz Lutold um 20 lb h an Mutter und Schwestern der Klause Moosheim (Moshain) ihr Haus und ihren Garten mit Zugehör zu Moosheim, das sie von Herrn Claus Riepen, Kaplan zu Überlingen, zu Lehen gehabt hat. >> Johann Jacob v. Bodman, Ritter, belehnt - auch im Namen der Kinder seines verstorbenen Vetters - die ehrbaren Bentz Erhart und Yttel Erhart, Gevettern aus Moosheim (Moßhain) mit 5 Mm. Wiesen, 8 J. Acker und 6 J. Holz, gelegen im Bernhauser Bann, die sie schon von seinen Vorfahren zu Lehen gehabt und die zuvor Contz Fü.... (unl.) von Moosheim innegehabt. >> Anna Mittelberg, B. zu Saulgau (Sulgen), Witwe des Hans Mittelberg verkauft mit Einwilligung ihres Tochtermanns Michel Mutenhuser und ihres Sohnes Conrad Mittelberg um 244 lb h Saulgauer W. an Mutter Magdalena Häsin und die Schwestern der Klause des 3. Ordens des hl. Franziskus zu Moosheim (Moshain) ihre - abgesehen vom Zehnt - unzinsbaren und unsteuerbaren Acker, Holz und Feld, anwandend auf das Ried gen. Bernhausen (Bernhusen), wobei dem Hof zu Bernhausen Trieb und Tratt vorbehalten bleiben. - Als Anlieger werden genannt: Leonhard Gast, Claus Wyelin zu Moosheim, Bentz Erhart.
1468 Februar 9 (Apolonia)
Urkunden
Siegler: die ehrsamen, weisen 1. Conrad Mittelberg, Vogt des Dorfes zu Moosheim und des Rats zu Saulgau; 2. Paul Lobemberg, Schulmeister zu Saulgau
Siegelbeschreibung: 2 S. (2: abg.)
Siegelbeschreibung: 2 S. (2: abg.)
Gyrensang, Claus
Gyrensang, Greth
Lobemberg, Paul; Schulmeister
Mittelberg, Conrad; Bürgermeister, um 1464-1494
Bad Saulgau SIG
Moosheim : Bad Saulgau SIG; Kloster
Saulgau s. Bad Saulgau
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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21.11.2025, 3:20 PM CET
Hierarchy
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- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 (Archival tectonics)
- Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien (Archival tectonics)
- Augustinerkloster Kreuzlingen - Restituierte Klöster (Archival tectonics)
- Unter Joseph II. aufgehobene Frauenklöster (Archival holding)
- Sammlung Moosheim (Archival holding)
- Urkunden (Classification)
- Papst Benedikt XIII. bestätigt die dem Orden des hl. Franziskus, dem Orden der hl. Klara und dem 3. Orden von seinen Vorgängern auf dem Heiligen Stuhl, von ihm selbst und vom Kardinals-Kollegium verliehenen und mit Ausstellungsdatum und Aussteller näher bezeichneten Privilegien. (Record)
- Verzeichnis der den Schwestern des 3. Ordens verliehenen päpstlichen Privilegien. (Record)
- Ulrich Humpis, B. zu Ravensburg, erlaubt auf Bitte und mit Zustimmung des Leutpriesters zu Moosheim (Moshain), Heinrich Bok, den ehrsamen geistlichen Schwestern Irmla Helbling, Grete Lutold und Aellen Keller, ein Haus für eine Klause zu Moosheim bei der Kirchenmauer zu erbauen, um darin Gott zu dienen, schenkt ihnen dafür eine Hofstatt mit dabeiliegendem Gärtlein und verzichtet für sich und seine "nachkommen in der hand" auf den Kirchensatz. (Record)
- Ulrich Humpis, B. zu Ravensburg, erlaubt mit Zustimmung des Kirchherrn zu Moosheim (Moshain), Heinrich Bok, den geistlichen Schwestern Anna von Ulm, Irmla Helbling, Aellen Keller und Grete Lutold, ein Haus für eine Klause bei der Kirchenmauer zu bauen, um darin Gott zu dienen, und schenkt ihnen dafür eine Hofstatt mit Gärtlein, einen Kirchgang mit Chorfenstern und eine Hofreite mit allem Zugehör verzichtet für sich und seine "nachkommend in der hand" auf den Kirchensatz und verspricht ihnen Schirm und Schutz. Weitere Bestimmungen regeln die Anzahl der Schwestern (Höchstzahl 9, darunter nicht mehr als 6 Klausnerinnen), die Aufnahme neuer und den freiwilligen Austritt bzw. Ausschluß ungehorsamer Schwestern. (Record)
- Ursula Huter, B. zu Saulgau (Sulgen), stiftet für das Seelenheil ihres verstorbenen ehelichen Hauswirts Konrad Huter und aller ihrer Vorfahren eine Jahrzeit und schenkt den geistlichen Schwestern der Klause zu Moosheim (Moßhain) dafür: [a] 2 Mm. Wiesen auf dem Aspach, gelegen zwischen den Wiesen des Georg Kröl und des Abts zu Isny; [b] 2 Mm. Wiesen unterm Gloggenaichach, gelegen am ... bach [?] und an Schlaichweggs Wiesen. (Record)
- Heinrich Rüd, B. zu Saulgau (Sulgen), verkauft um 12 lb h Saulgauer W. an die geistlichen Frauen der Klause [zu Moosheim] seine 3 Mm. Wiesen zu Schwarzach (Svarzach) in dem Ried, die Furtwiese genannt, gelegen zwischen der Schenken- und der Horenstainswiese, mit allem Zubehör und der Bestimmung, daß in wöchentlich wechselnder Folge das Wasser auf die Furtwiese und auf den Priel zu Schwarzach, denen dieses gemeinsam gehört, geleitet wird. - B.: die ehrbaren und bescheidenen Hans Mantz, Müller, und Gebhard Lüllin, beide B. zu Saulgau. (Record)
- Guillelmus de Casali, Mag. der Theologie und Generalminister des Franziskanerordens nimmt Mutter Anna und die Schwestern der Klause zu Moosheim in die oberdeutsche Ordensprovinz auf und erteilt ihnen das Recht [a] die ordensüblichen Gebete, Messen und Exercitien abzuhalten; [b] jährlich 6 mal einen Beichtvater zu bestellen; [c] außerhalb der Klause ein Bad aufzusuchen. (Record)
- Rus Kröl verkauft um 5 fl rh an die Meisterin und die Klausnerinnen des Hauses zu Moosheim (Moshain) sein Recht und seinen Anteil an dem Gütlein zu M., das Erhart baute und das vormals Ursula Ripain, eheliche Hausfrau des Rufin Dürenkain, B. zu Ulm, von dem ehrbaren und weisen Michael Humpis, seinem Vetter, und ihm selbst zu Lehen empfangen hatte. (Record)
- Bertha Ripain und ihre eheliche Tochter Ursula Dürenkain, beide zu Ulm, verkaufen um 140 fl rh an Anna Ma[rter] (unl., ergänzt nach der begl. Abschr. von 1701), Meisterin, und die Schwestern der Klause zu Moosheim (Moshain) ihr Gütlein zu Moosheim, Erharts Gütlin genannt - belastet mit 2 lb Wachs jährliche Gült an den Hl. Geist. (Record)
- Adelheid Rümelin verkauft im Namen und anstatt ihrer Töchter und mit Einwilligung ihres Sohnes Hans Rümelin sowie ihrer Tochtermänner Michael Schmid, Deman Fuchs und Heinz Lutold um 20 lb h an Mutter und Schwestern der Klause Moosheim (Moshain) ihr Haus und ihren Garten mit Zugehör zu Moosheim, das sie von Herrn Claus Riepen, Kaplan zu Überlingen, zu Lehen gehabt hat. (Record)
- Johann Jacob v. Bodman, Ritter, belehnt - auch im Namen der Kinder seines verstorbenen Vetters - die ehrbaren Bentz Erhart und Yttel Erhart, Gevettern aus Moosheim (Moßhain) mit 5 Mm. Wiesen, 8 J. Acker und 6 J. Holz, gelegen im Bernhauser Bann, die sie schon von seinen Vorfahren zu Lehen gehabt und die zuvor Contz Fü.... (unl.) von Moosheim innegehabt. (Record)
- Anna Mittelberg, B. zu Saulgau (Sulgen), Witwe des Hans Mittelberg verkauft mit Einwilligung ihres Tochtermanns Michel Mutenhuser und ihres Sohnes Conrad Mittelberg um 244 lb h Saulgauer W. an Mutter Magdalena Häsin und die Schwestern der Klause des 3. Ordens des hl. Franziskus zu Moosheim (Moshain) ihre - abgesehen vom Zehnt - unzinsbaren und unsteuerbaren Acker, Holz und Feld, anwandend auf das Ried gen. Bernhausen (Bernhusen), wobei dem Hof zu Bernhausen Trieb und Tratt vorbehalten bleiben. - Als Anlieger werden genannt: Leonhard Gast, Claus Wyelin zu Moosheim, Bentz Erhart. (Record)
- Greth Gyrensang die alte und ihr Sohn Claus Gyrensang, B. zu Saulgau (Sulgen), verkaufen um 131 lb h Saulgauer W. an Mutter und Schwestern der Sammlung (samnung) zu Moosheim (Moßhain) ihre 4 Mm. Wiesen mit Wasserzuleitungen (wasserlaitinen), gelegen in Moosheimer Trieb und Tratt an dem Howfurt und der Schwarzach - belastet mit 10 ß h an ein Vigil. (Record)