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Salentin Ernst Graf zu Manderscheid bescheinigt seiner Tochter, dass im Fall, wenn der Mannesstamm der gräflich-manderscheidischen Familie aussterben sollte, sie trotz ihres Verzichts in der Grafschaft Blankenheim und Gerolstein nachfolgen solle.
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Salentin Ernst Graf zu Manderscheid bescheinigt seiner Tochter, dass im Fall, wenn der Mannesstamm der gräflich-manderscheidischen Familie aussterben sollte, sie trotz ihres Verzichts in der Grafschaft Blankenheim und Gerolstein nachfolgen solle.