Herzog Adolf von Kleve, welcher Wenemar ten Mueshale, seinen Zöllner zu Huissen, 300 Gulden verschuldet, bestellt ihn deshalb zum Zöllner zu Huissen auf Lebenszeit und als unabsetzbar, doch sollen im Fall seines Ablebens 200 Gulden quitt sein und den Erben vor ihrer Entsetzung vom Amt 100 Gulden gezahlt werden. D. XXXIX feria quarta post Mathie [-ei ?] apostoli et ewangeliste.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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