Die Brüder Georg (Jorg) und Werner Truchsess zu Werneck verzichten auf alle Ansprüche und Forderungen am Erbe ihres verstorbenen Bruders Wolf Truchsess, Amtmann des Kurfürsten Philipp von der Pfalz im Schloss Wolfstein. Dies betrifft auch die 400 Gulden, die dieser ihnen in seinem letzten Willen vermacht hat und durch seinen Testamentsvollstrecker Lukas von [Waldeck gen. von] Üben, Amtmann zu Kaiserslautern, übergeben wurden. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass erstens Wolf keine eigenen, liegenden Erbgüter in der Pfalz hinterlassen hat, sodass für seine Witwe nur die fahrende Habe zur Verfügung steht, und dass zweitens auch der Kurfürst noch wegen durch Wolf verursachte Schäden am Schloss Wolfstein ebenfalls Forderungen hat. Zur Besiegelung bitten die beiden Aussteller ihren Oheim Heinz Schenk zum Roßberg hinzu.
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Die Brüder Georg (Jorg) und Werner Truchsess zu Werneck verzichten auf alle Ansprüche und Forderungen am Erbe ihres verstorbenen Bruders Wolf Truchsess, Amtmann des Kurfürsten Philipp von der Pfalz im Schloss Wolfstein. Dies betrifft auch die 400 Gulden, die dieser ihnen in seinem letzten Willen vermacht hat und durch seinen Testamentsvollstrecker Lukas von [Waldeck gen. von] Üben, Amtmann zu Kaiserslautern, übergeben wurden. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass erstens Wolf keine eigenen, liegenden Erbgüter in der Pfalz hinterlassen hat, sodass für seine Witwe nur die fahrende Habe zur Verfügung steht, und dass zweitens auch der Kurfürst noch wegen durch Wolf verursachte Schäden am Schloss Wolfstein ebenfalls Forderungen hat. Zur Besiegelung bitten die beiden Aussteller ihren Oheim Heinz Schenk zum Roßberg hinzu.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 820, 281
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1496 Januar 20 (am mitwochen sant Sebestians tag des heiligen mertlers)
fol. 319v-320v
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Georg Truchsess zu Werneck; Werner Truchsess zu Werneck; Heinz Schenk zum Roßberg
Siegler: Georg Truchsess zu Werneck; Werner Truchsess zu Werneck; Heinz Schenk zum Roßberg
Marschall von Waldeck genannt von Üben (Iben), Lukas; Amtmann zu Kaiserslautern, erw. 1496
Schenk von Roßberg, Heinrich; erw. 1496
Truchsess zu Werneck, Georg (Jörg); erw. 1496
Truchsess zu Werneck, Werner; erw. 1496
Truchsess zu Werneck, Wolf; ux. Agnes von Hemmersdorf, -1495
Alt-Wolfstein, Burg bei Wolfstein KUS
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:12 MESZ
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