1473 September 4 sabbato prius festum nativit. Mariae – Das Domkapitel
von Osnabrück, namentlich Propst Johannes von Raesfeld, Dekan Johannes von
Staden, Cantor Johannes von Meppen, Scholaster Hugo Baer; Gisbert Voß
Archidiakon in Melle, Lambert von Bevessen Propst von St. Johann, Johannes
Vincke Propst in Bramsche, Gerhard de Brawe Archidiakon in Dissen, Friedrich
von Brinck, Otto Baer, Gisbert von Elmendorf, Johannes Bothmer, M. Gerhard von
Leden, Bernhard von Dumstorp, Heinrich Ledebur Propst in Drebber, Johannes von
Leden, Borchard Kobrinck, Johannes Stael, M. Johannes von Seggerden, Lambert
Snetlage, tut kund, daß Nikolaus von Bockrode, Thesaurar des Osnabrücker
Domkapitels, an dem von ihm jüngst auf der Ostseite des Domes errichteten Altar
eine täglich zu Ehren der Jungfrau Maria zu singende (Früh-)Messe gestiftet
hat. Er bestimmt, daß der jeweilige Rektor des ersten Altares, drei Vikare:
nämlich der Primar des Altares zu s. Simon und Juda, der zu s. Johannes und
Bartholomäus und der Rektor des Annenaltares, im wöchentlichen Wechsel diese
Messe feiern; trifft Regelungen für das Geläut der Glocken, die Auswahl der
drei Sänger, das Orgelspiel an Sonntagen, Montagen, Mittwochen und Samstagen,
die Bücher und Kerzen. Zur Entlohnung der Durchführenden legt er besiegelte
Dokumente über Einkünfte von insgesamt 36 Osnabrücker Mark vor, die einzeln
aufgeführt sind. Die Ausführenden sollen jährlich einen bestimmen, der die
Einkünfte beschafft (emonebit) und nach bestimmtem Schlüssel vor dem Kapitel an
alle Beteiligten verteilt. Er verspricht, in seinem Testament eine Vermehrung
der Einkünfte dieser Messe vorzunehmen. Die erscheinenden Reynoldus Vedder,
Rektor des ersten Altares, die drei bestimmten Vikare, der Organist Heinrich
Koningh, die Glöckner Gottfried und Amelung nehmen ihre Aufgaben an. Das
Kapitel läßt die Schenkung zu, approbiert die Bestimmungen und erlaubt, daß bei
Bedarf zu dieser Messe die Kohle des Kapitels verwendet wird, durch Anhang des
großen Siegels. Albert Isernloy, Osnabrücker Kleriker und päpstlicher wie
kaiserlicher Notar, bestätigt. – Zwei Exemplare. Großes Kapitelssiegel leicht
beschädigt am Lederband abhängend. Zwei Abschriften (17. Jahrhundert sowie 18.
Jahrhundert).