Ritter Johan von Baldenheim verpflichtet sich, die von Grafen Gerhart zu Rieneck und dessen ehelicher Wirtin, Frau Mene, auf 12 Jahre -von Mariae Lichtmeß ab- für 1000 Pfund h gekauften Güter, nämlich zu Groß-Rohrheim, zu Lindow und den Zehnten zu Gernsheim, nach Ablauf der 12 Jahre, wie empfangen, vor Schultheiß und Schöffen zurückzugeben, inzwischen aber die dortigen Untertanen in ihren Sitzen zu belassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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