Graf Rudolf (IV.) zu Wertheim und Ludwig von Hohenlohe haben durch Vermittlung des Bruders Cunrat Fabs, Komtur des St. Johansspitals zu Würzburg, Hermann von Bernheim, Amtmann zu Uffenheim, und Herman Seman, Amtmann zu Bischofsheim, wegen "dem Stab und dem Frager" des Gerichts zu Rinderfelt folgendes Abkommen getroffen: Ludwig von Hohenlohe soll durch seinen Amtmann zu Lauda (Luden) zwei Jahre nacheinander, nach ihm aber Rudolf zu Wertheim jedesmal ein Jahr durch seinen Amtmann zu Bischofsheim die Gerichtsbarkeit ausüben, solange beide die Festen Bischofsheim und Lauda innehaben. Verlieren sie die Festen, so wird der Vertrag kraftlos. Er soll dem Stift zu Mainz oder des Kaisers Kindern keinen Schaden bringen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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