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Testament der Frau Berndt Stockman, geb. Margarete Weddeling, vom 13. Oktober 1631, verkündet am 12. Januar 1632.
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Enthält: Vor dem Notar Henrich Natarpf und den Zeugen: Herman Peters und Rotger Moddekes erklären der Kaplan an Überwasser Henrich Schmedding, der Küster Christoph Tenderinck und der Bürger Bernt Alers, dass die an der Pest gestorbene Frau Stockman ihnen am 2. Oktober mündlich ihren letzten Willen erklärt, ihren Mann als Erben eingesetzt und ihrer Schwester Nese ihre Kleider vermacht habe. Der Akt wird auf Ersuchen des Ehemanns aufgenommen und als relatio requisitionis, relationis und respective attestationis ultimae voluntatis bezeichnet, und als gültiges Testament vom Rat anerkannt.