Das Präsenzamt des Domstifts zu Würzburg hat einige Weinberge in Eibelstadt erworben, die dem Kloster St. Stephan in Würzburg zinspflichtig sind. Wegen des Handlohns von diesen Weinbergen haben nun das Kapitel des Domstifts und der Abt des Klosters St. Stephan Benedikt [Gerhard] die folgende Regelung vereinbart: Solange sich die Weinberge im Besitz des Präsenzamtes befinden, soll man dem Kloster St. Stephan bei der Wahl eines neuen Abtes 5 Gulden als Ersatz für den Handlohn geben. Werden die Weinberge aber vom Präsenzamt verkauft, dann sollen die Käufer dem Kloster den üblichen Handlohn entrichten. Aussteller: Domstift Würzburg und Kloster St. Stephan. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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