Jörg Schuchmacher, Sohn des + Hans Vischer von Poppenweiler, wohnhaft zu Ottmarsheim (1), gef. zu Marbach, weil er zu Poppenweiler beim Diebstahl ertappt worden war und sich schon früher des Diebstahls und anderer übler dinge verdächtig gemacht hatte, freigelassen auf Fürbitten und auf seine Bereitschaft hin, sich auf dem Marktplatz zu Marbach 3-4 Stunden an den Pranger stellen zu lassen, schwört U. und verspricht, mit Freu und Kindern - obwohl seine Frau unschuldig ist und freiwillig und seinetwillen einwilligt - für immer über den Rhein zu gehen, nirgends länger als eine Nacht zu bleiben, sodass er in 8 Tagen (nach Dato des Briefs) drüben ist; und wenn er künftig irgendwelche Ansprüche an württembergischen Untertanen gewinnen sollte, sich mit einem Rechtsverfahren zu begnügen und sie bei ihrem heimischen Gerichten zu belassen und stellt Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Falle des Urfehdebruchs ins Gefängnis zu bringen, andernfalls auf Erforderung dem Vogt zu Marbach 200 lb h zu übergeben. Wenn der A. stirbt, darf seine Frau, ohne durch sein Vergehen Nachteile erfahren zu müssen, wieder herüber ziehen und sich an jedem beliebeigen Ort niederlassen. Bürgen über 200 lb h: Christina Ferberin, B. zu Marbach, Schwester des A.; Michel Vischer, Sohn des Greth Vischer, Veit Vischer und Veit Hannß, alle 3 von Poppenweiler.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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