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Nebenurkunden gemäß § 5 AuslWBG: Bescheinigung des Amtes über die Aufnahme selbständig anerkannter Zinsscheine in die amtliche Liste; technische Abwicklung der Zinsscheinbereinigung der bei den Prüfstellen und der Dienststelle Amsterdam
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Nebenurkunden gemäß § 5 AuslWBG: Bescheinigung des Amtes über die Aufnahme selbständig anerkannter Zinsscheine in die amtliche Liste; technische Abwicklung der Zinsscheinbereinigung der bei den Prüfstellen und der Dienststelle Amsterdam
Amt für Wertpapierbereinigung >> B 240 Amt für Wertpapierbereinigung >> Bereinigung deutscher Auslandsbonds gemäß dem Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (AuslWBG) >> Verzeichnis und Anerkennung der Auslandsbonds >> Nebenurkunden gemäß § 5 AuslWBG
1956-1959
Enthält auch:
Bereinigung von Talons für den Bezug von Zinsscheinen
Behandlung von Ersatzurkunden für vernichtete oder verlorene Mäntel
Zirkulare der Schweizerischen Bankvereinigung