In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Nebenurkunden gemäß § 5 AuslWBG: Bescheinigung des Amtes über die Aufnahme selbständig anerkannter Zinsscheine in die amtliche Liste; technische Abwicklung der Zinsscheinbereinigung der bei den Prüfstellen und der Dienststelle Amsterdam
Nebenurkunden gemäß § 5 AuslWBG: Bescheinigung des Amtes über die Aufnahme selbständig anerkannter Zinsscheine in die amtliche Liste; technische Abwicklung der Zinsscheinbereinigung der bei den Prüfstellen und der Dienststelle Amsterdam
Amt für Wertpapierbereinigung >> B 240 Amt für Wertpapierbereinigung >> Bereinigung deutscher Auslandsbonds gemäß dem Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (AuslWBG) >> Verzeichnis und Anerkennung der Auslandsbonds >> Nebenurkunden gemäß § 5 AuslWBG
1956-1959
Enthält auch:
Bereinigung von Talons für den Bezug von Zinsscheinen
Behandlung von Ersatzurkunden für vernichtete oder verlorene Mäntel
Zirkulare der Schweizerischen Bankvereinigung