Appellationis Auseinandersetzung um Einhaltung einer Verlobung
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 3324
Wismar S 354 (W S m. 354)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
(1760) 12.06.1760-23.07.1760
Kläger: (2) Christoph Wilhelm Schultz, Bäckergeselle (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Christina Elisabeth Bockenhauer, Witwe des N N Behm (Kl.in in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Fallbeschreibung: Außer Bitten um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Appellation vom 12.06. und 22.07.1760 und erteilten Bewilligungen des Tribunals vom 14.06. und 23.06.1760 liegen keine weiteren Akten vor. Der Kl. hatte der Bekl. die Ehe versprochen, will diese aber nicht vollziehen, weshalb ihn das Konsistorium davon befreit, ihn aber zu einer Strafe von 50 Rtlr sowie 20 Rtlr fiskalischer Strafe verurteilt. Gegen dieses Strafmaß appelliert der Kl., eine Entscheidung des Tribunals erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Konsistorium zu Wismar 1760 2. Tribunal 1760
Prozessbeilagen: (7) von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 02.05.1760; Urteil des Wismarer Konsistoriums vom 07.05.1760; von Notar J.C. Lehmann aufgenommene Appellation vom 16.05.1760; von Dr. med. Kindler ausgestelltes Attest für Dr. Quistorp vom 21.07.1760; Bestätigung des Stadtrichters Christian Ludwig Lange vom 09.06.1760
Beklagter: Christina Elisabeth Bockenhauer, Witwe des N N Behm (Kl.in in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Fallbeschreibung: Außer Bitten um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Appellation vom 12.06. und 22.07.1760 und erteilten Bewilligungen des Tribunals vom 14.06. und 23.06.1760 liegen keine weiteren Akten vor. Der Kl. hatte der Bekl. die Ehe versprochen, will diese aber nicht vollziehen, weshalb ihn das Konsistorium davon befreit, ihn aber zu einer Strafe von 50 Rtlr sowie 20 Rtlr fiskalischer Strafe verurteilt. Gegen dieses Strafmaß appelliert der Kl., eine Entscheidung des Tribunals erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Konsistorium zu Wismar 1760 2. Tribunal 1760
Prozessbeilagen: (7) von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 02.05.1760; Urteil des Wismarer Konsistoriums vom 07.05.1760; von Notar J.C. Lehmann aufgenommene Appellation vom 16.05.1760; von Dr. med. Kindler ausgestelltes Attest für Dr. Quistorp vom 21.07.1760; Bestätigung des Stadtrichters Christian Ludwig Lange vom 09.06.1760
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:26 MEZ