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Wernlin Zuber von Horb schwört nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis, in welches er wegen ungewöhnlicher, großer Schwüre gekommen war, Urfehde gegen Vogt, Schultheißen und Rat der Stadt Horb.
Wernlin Zuber von Horb schwört nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis, in welches er wegen ungewöhnlicher, großer Schwüre gekommen war, Urfehde gegen Vogt, Schultheißen und Rat der Stadt Horb.