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Wernlin Zuber von Horb schwört nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis, in welches er wegen ungewöhnlicher, großer Schwüre gekommen war, Urfehde gegen Vogt, Schultheißen und Rat der Stadt Horb.
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Wernlin Zuber von Horb schwört nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis, in welches er wegen ungewöhnlicher, großer Schwüre gekommen war, Urfehde gegen Vogt, Schultheißen und Rat der Stadt Horb.