Klage auf Kassierung einer Appellation in Kriminalsachen, nämlich der Berufung des Dormael von einem Urteil der Schöffen zu Malmedy von 1625 zugunsten des der Zauberei angeklagten Cosson an das nächste Obergericht, den Rat von Stablo. Der Kläger beruft sich auf die Reichskonstitution von 1530 und die Statuten von Stablo. Der Beklagte erhebt Einspruch gegen die Zuständigkeit des RKG, da es sich um eine Kriminalsache handle, verweist auf die Fälle des Crispin Le Laid, des Johannes Le Laid und des Heinrich Walraff, z. T. Verwandte Cossons, in denen eine Appellation möglich war, und wirft dem Kläger vor, sich seiner gerichtlichen Bestrafung entziehen zu wollen. Der Prozeß weitet sich zum Streit über die Strafgerichtsbarkeit zu Stablo- Malmedy aus. Der Kläger fordert die Wiedereinsetzung in seine Würden und Ämter.
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Klage auf Kassierung einer Appellation in Kriminalsachen, nämlich der Berufung des Dormael von einem Urteil der Schöffen zu Malmedy von 1625 zugunsten des der Zauberei angeklagten Cosson an das nächste Obergericht, den Rat von Stablo. Der Kläger beruft sich auf die Reichskonstitution von 1530 und die Statuten von Stablo. Der Beklagte erhebt Einspruch gegen die Zuständigkeit des RKG, da es sich um eine Kriminalsache handle, verweist auf die Fälle des Crispin Le Laid, des Johannes Le Laid und des Heinrich Walraff, z. T. Verwandte Cossons, in denen eine Appellation möglich war, und wirft dem Kläger vor, sich seiner gerichtlichen Bestrafung entziehen zu wollen. Der Prozeß weitet sich zum Streit über die Strafgerichtsbarkeit zu Stablo- Malmedy aus. Der Kläger fordert die Wiedereinsetzung in seine Würden und Ämter.
AA 0627, 1195 - C 852/1870
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
1626 - 1629 (1618 - 1929)
Enthaeltvermerke: Kläger: Poncinus Cosson, Rat des Fürsten zu Stablo (Stavelot, Belgien), Praetor und „actuarius“ zu Malmedy (Belgien) Beklagter: Lic. Aegidius Dormael zu Lüttich, „procurator generalis“ zu Stablo (Stavelot), bei der Parochialkirche St. Stephan zu Lüttich konstituiert, und Konsorten: Räte und deputierte Kommissare zu Malmedy und des Rats zu Stablo sowie die Schöffen von Malmedy Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Georg Krafft 1625 - Dr. Christoph Stauber(us) 1625 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Wilhelm (Guilhelmus) Fabritius 1625 und 1627 Prozeßart: Mandati cassatorii et inhibitorii sine et executivi cum clausula Instanzen: RKG 1626 - 1629 (1618 - 1929) Beweismittel: Urteil der „suprema curia“ von Malmedy von 1625 in Kriminalsachen des Aegidius Dormael ./. Poncinus Cosson betr. Zauberei (Q 4). Auszug aus verschiedenen Rechten und Statuten von Stablo in einer Urkunde des Erzbischofs Ferdinand von Köln von 1618 (Q 5). Gutachten eines „graphiarius“ von 1628 (Q 25). RKG-(Bei-)Urteile vom 28. Sept. 1626, 9. Mai 1627 und 19. Febr. 1628 (Prot.). Beschreibung: 1,5 cm, 73 Bl., lose; Q 1 - 29, 2 Beilagen von 1626 und exhibiert 6. Feb. 1628. Schriftstücke in lateinischer und französischer Sprache. Vgl. RKG 1193 (C 850/1868) und 1194 (C 851/1869) sowie ZAGV 18 (1896) Nr. 521 S. 125.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:39 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 1. Buchstabe C (Gliederung)