Die Richter des Mainzer Stuhls heben in der Appellationsklage der Testamentsexekutoren des Speyrer Sechspfründners Kaspar Müller gegen die Gemeinde Langenbrücken ein Urteil des Speyrer bischöflichen Offizials auf, das die erstgenannten zum Wiederaufbau des Turms der Pfarrkirche zu Langenbrücken verurteilt.