Kurfürst Philipp von der Pfalz bestätigt und erneuert dem Wilhelm Frank dessen Freiheit und Verschreibung, die er für seinen Hammer und seine Güter zu Heringnohe (Heringnae) hat und die Bischof Antonius von Bamberg dafür am 9.6.1438 ausgestellt hat. Der Pfalzgraf befiehlt allen ihm Verbundenen in Bayern, den Wilhelm Frank diesbezüglich zu schirmen. Da der Hammer mit Zugehör ins Amt Vilseck gehört, das Philipp als Bamberger Lehen innehat, wurde er als Landesfürst um Bestätigung gebeten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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