Bürgermeister und Rat zu Schwäbisch Hall ernennen Hans Maurer und Franz Blau zu Bevollmächtigten der Stadt im Streit mit Konrad von Bebenburg, nachdem Erzbischof Jakob [I. von Sierck] von Trier 1442 Aug. 14 (assumptionis abent) Konrad von Bebenburg aufgetragen hatte, innerhalb von vier Monaten vor dem Grafen und dem Rat zu Dortmund zu beweisen, daß die von Hall durch das heimliche westfälische Gericht mit Recht verurteilt worden seien (erwonnen).