Johan Pannenschmidt, fürstlich münsterischer Richter uffm freien Hummelingh [Hümmling, Gerichtsbezirk um Sögel, Teil des Niederstifts Münster], bekundet, dass Hermannus Meier zu Werlte (Werelte), weil sein verstorbener Vater Rudolf Meier durch Kriegsverluste in Schulden geraten ist, den Abt Dietrich von Corvey als Lehnsherrn des Meierhofs zu Werlte gebeten habe, zur Abtragung seiner Schulden ein Stück Bauland "uff Werelter Essche" veräußern zu dürfen, sofern er drei Stücke Land, die sein Vater erworben hatte, die aber nicht zum Meierhof gehört hatten, diesem abgetreten und einverleibt hat. Zeugen: Lampe Tiden, Johan Crutzman und Lambert Haldmem, Kirchräte und Eingesessen zu Werlte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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