Genehmigung zur Ausstockung eines Stücks öden herrschaftlichen Geländes beim Jägerhaus im Eschbachwald (CW) und Überlassung desselben an Jäger Hans Georg Reiß daselbst gegen Entrichtung eines Betrags von zehn Gulden pro Morgen und eines jährlichen Bodenzinses von 15 Kreuzern