Henslin Wilhelm aus Willsbach, wegen Betrügerei und Holzdiebstahls nach Verhandlungen vor dem Dorfgericht Willsbach und dem Stadtgericht zu Weinsberg daselbst gef. und peinlicher Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Ehefrau, seiner Kinder und von frommen Leute mit der Auflage freigel., seinem Landesherrn zum Abtrag 20 fl zubezahlen, schwört U.