Der Maler Johann Lindenmayer, Sohn des Ulmer Bürgers Kraft Lindenmayer, bestimmt für den Fall, dass er ohne Hinterlassung leiblicher Erben stirbt, von seiner Hinterlassenschaft 100 rheinische Gulden genommen werden. Davon soll ein silbernes Bild, das Johannes den Täufer mit dem Lamm in seiner Hand darstellt, angefertigt werden. Dieses bestimmt er für den Fronaltar im Ulmer Münster, wo es zusammen mit anderen silbernen Bildern an Feiertagen und Hochfesten ausgestellt werden soll. Seine übrige fahrende und liegende Habe fällt nach seinem Tod an seine Eltern Kraft Lindenmayer und dessen Ehefrau Anna geborene Fries oder an denjenigen Teil der beiden, der ihn überlebt. Ihnen steht dann ein lebenslängliches Nutzungsrecht an seiner Habe zu, sie dürfen davon aber nur im Falle einer äußersten Notlage etwas verkaufen oder verpfänden. Nach dem Tod seiner Eltern fällt seine Habe dann an seine Schwester Anna Stabler, Ehefrau des Ludwig Schongauer, oder ihre Erben. Er behält sich das Recht vor, diese testamentarischen Anordnung zu ändern oder zu widerrufen.