Hans Pfotzer, Schultheiß des Kirchspiels Sand, sechs genannte Schöffen des dortigen Gerichts und die ganze Bürgerschaft bekennen, daß die auf den verstorbenen Michael Guth, Schultheiß zu Frankenheim [Hohfrankenheim, Elsass], zurückgehende, auf 100 fl. Hauptgut und Zinsen sich belaufende Forderung, welche jetzt von dessen Tochter Katharina Gueth und Georg Ohl, dem Tochtermann der Witwe des Diebolt Bäumer, Schultheiß zu Kleinfrankenheim vertreten wird, zu Recht besteht und je zur Hälfte an Georg Göper, Stabhalter zu Kork, und Johann Nikolaus Lindt, Amtsschreiber und Kirchenschaffner des Amts Willstätten, cediert wird; sie bekennen, damit der Kirchenschaffnei, namentlich dem Heiligenfonds zu Willstätt, anteilig 100 fl. schuldig zu sein, die sie mit jährlich 5 Pfund zu verzinsen versprechen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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