Johann Marschall von Waldeck bekundet, daß Simon Graf zu Sp. und Vianden (Vyanden) ihn in ein Viertel seines Anteils zu Neu-Bamberg (Nuwenbeynborg) eingesetzt hat, das er von der Raugrafschaft zu Pfand hat; ausgenommen sind die zugehörigen Nutzen und Gefälle, mit denen Johann nichts zu tun hat. Der Graf hat ihn aus Gunst, ohne Geld und Gegengabe dort eingesetzt. Auf schriftliches oder mündliches Ansinnen zu Haus oder zu Hof haben Johann und seine Erben deshalb den Anteil ohne weiteres wieder herauszugeben; die gemeinsamen Knechte sollen dann von ihren Eiden losgesagt werden und Johann und seinen Erben nicht mehr verbunden sein. Johanns Burgmannschaft auf der Burg bleibt davon unberührt. Siegel des Ausstellers.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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