Aubelin von Wertheim, Bürger zu Wimpfen, verzichtet wie sein Schwestermann Hans Nöttener, Bürger zu Wertheim, und seine 2 Vettern Vocken, gesessen zu Tauberbischofsheim, auf alle beanspruchten Rechte am Besitz seiner Muhme Else Vökin, Bürgerin zu Wertheim, sowohl was sie von ihrem verstorbenen Manne geerbt als sonstwie erworben hat.