Bruder Friedrich Schecker, Prior, und der Konvent des Karmelitenklosters in Straubing bestätigen, sich mit Paul Teininger, Kaplan der Kapelle St. Georg bei St. Peter in Straubing wegen einer zwischen seinem Wohnhaus und dem Gut der Karmeliten liegenden Hofstatt und dem hierauf errichten Wohnhaus dahingehend geeinigt zu haben, dass das Haus Eigentum des Klosters sein soll. S1: Friedrich Scheck, Prior d. Karmelitenklosters Straubing, S2: Konvent d. Karmelitenklosters Straubing

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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