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Das Gericht zu Steckborn weigert sich, nachträglich dem Peter Mäßlein zu Konstanz in seiner Klage um ausstehende und schuldige Zinse gegen Hans Steckborn ein Urteil auszufertigen.
Das Gericht zu Steckborn weigert sich, nachträglich dem Peter Mäßlein zu Konstanz in seiner Klage um ausstehende und schuldige Zinse gegen Hans Steckborn ein Urteil auszufertigen.