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Ein Konvolut mit mehreren Faszikeln die Wiederherstellung oder Abbrechung der Kommunenwald-Wildzäunen betreffend -Betreffend die Reparation der Stuttgarter Wildzäune und die getroffene Übereinkunft über die neue Richtung der Wildzäune auf Stuttgarter, Botnanger und Feuerbacher Markung; 1796-1797; Nr. 1-10 -Die Kommune Birkach erhält Erlaubnis ihren Wildzaun abgehen lassen zu dürfen; 1797; Nr. 1-4 -Beilegung der zwischen der Stadt Leonberg und der Gemeinde Eltingen wegen Wildzaunreparation vorgewesenen Streitigkeit; 1796-1797; Nr. 1-10 -Die Gemeinde Renningen erhält die Erlaubnis ihren abgängigen Wildzaun aufheben zu dürfen; 1796; Nr 1-4 -Die gleiche Erlaubnis erhält auch die Gemeinde Echteringen; 1797; Nr. 1-3 -Die Gemeinde Plienignen darf ihren Wildzaun abbrechen, und hat stattdessen den Wald mit einem tüchtigen Graben einzufassen und auf dem Aufwurf einen guten Wildhag anzupflanzen; 1797; Nr. 1-3 -Anordnung zur Ausbesserung der abgängigen Wildzäune zu Schöckingen und Hemmingen; 1797; Nr. 1-4 -Bestrafung der Kommunenvorsteher zu Möhringen wegen eigemächtiger Abbrechung des Wildzauns; 1798; Nr. 1-4 -Der Gemeinde Kaltental wird die Befugnis ihren Wildzaun aufzuheben in einer Äusserung der herzoglichen Regierung gegen die Rentkammer zugesprochen; 1799; 1 Aktenstück (Stuttgart, Leonberg)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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