54) Bei der ersten gütlichen Verhandlung kommt keine Einigung mit dem Erzbischof zustande. So wird beschlossen, die Sache an das Bundesgericht zu bringen. Einstweilen wird sich aber von dem kurmainzischen Kanzler Wolf von Mörle, Böheim genannt, mit mehreren Grafen und Edelleuten, die den Deutschherrischen zugetan und verwandt, dahingehend verglichen, dass von den mainzischen Orten für die zu Horneck, Gundelsheim, Neckarsulm (Sulm) und Scheuerberg angerichtete Beschädigung 200 fl. bezahlt werden soll, 28. September 1528 - fehlt 07 Mit dem Deutschmeister kommt wegen der Anforderungen von Mainz kein Vertrag zustande. Der Bischof verlangt vielmehr, dass der Deutsche Orden von seiner Forderung sogar abstehen soll, da auch mainzische Orte und Untertanen durch Deutschherrische verwüstet und beschädigt wurden.
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54) Bei der ersten gütlichen Verhandlung kommt keine Einigung mit dem Erzbischof zustande. So wird beschlossen, die Sache an das Bundesgericht zu bringen. Einstweilen wird sich aber von dem kurmainzischen Kanzler Wolf von Mörle, Böheim genannt, mit mehreren Grafen und Edelleuten, die den Deutschherrischen zugetan und verwandt, dahingehend verglichen, dass von den mainzischen Orten für die zu Horneck, Gundelsheim, Neckarsulm (Sulm) und Scheuerberg angerichtete Beschädigung 200 fl. bezahlt werden soll, 28. September 1528 - fehlt 07 Mit dem Deutschmeister kommt wegen der Anforderungen von Mainz kein Vertrag zustande. Der Bischof verlangt vielmehr, dass der Deutsche Orden von seiner Forderung sogar abstehen soll, da auch mainzische Orte und Untertanen durch Deutschherrische verwüstet und beschädigt wurden.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 54 Bü 76, 4
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 54 Bauernkrieg
Bauernkrieg >> 2. Akten >> 7. Deutscher Orden in Mergentheim >> Entschädigungsforderungen zwischen dem Deutschen Orden und Kurmainz, den Bischöfen von Bamberg und Würzburg und den Grafen von Hohenlohe wegen gegenseitig erlittener Schäden
1525-1532
Dokument
Cleen, Dietrich von; Deutschmeister
Mörle, Wolf von; kurmainzischer Kanzler
Gundelsheim HN
Horneck = Schloss Horneck : Gundelsheim HN
Mainz MZ
Neckarsulm HN
Scheuerberg = Burg Scheuerberg, abgeg. bei Neckarsulm HN
Entschädigungsforderungen zwischen dem Deutschen Orden und Kurmainz, den Bischöfen von Bamberg und Würzburg und den Grafen von Hohenlohe wegen gegenseitig erlittener Schäden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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