54) Bei der ersten gütlichen Verhandlung kommt keine Einigung mit dem Erzbischof zustande. So wird beschlossen, die Sache an das Bundesgericht zu bringen. Einstweilen wird sich aber von dem kurmainzischen Kanzler Wolf von Mörle, Böheim genannt, mit mehreren Grafen und Edelleuten, die den Deutschherrischen zugetan und verwandt, dahingehend verglichen, dass von den mainzischen Orten für die zu Horneck, Gundelsheim, Neckarsulm (Sulm) und Scheuerberg angerichtete Beschädigung 200 fl. bezahlt werden soll, 28. September 1528 - fehlt 07 Mit dem Deutschmeister kommt wegen der Anforderungen von Mainz kein Vertrag zustande. Der Bischof verlangt vielmehr, dass der Deutsche Orden von seiner Forderung sogar abstehen soll, da auch mainzische Orte und Untertanen durch Deutschherrische verwüstet und beschädigt wurden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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