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Wilhelm [II.] Landgraf von Hessen bekundet für sich und seine
Erben, dass Wigand von Lüder (Ludder), Konrad von Ebersberg, genannt von
Weyhers (We...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1501-1510
1509 Juni 19
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben zu Hersfelt uf Dinstag nach sanct Vits tag und Cristi unnsers lieben Herren geburt funftzehenhundert neun iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wilhelm [II.] Landgraf von Hessen bekundet für sich und seine Erben, dass Wigand von Lüder (Ludder), Konrad von Ebersberg, genannt von Weyhers (Weiers), und Heinrich (Heintz) Holtzmann (Holtzman) auf seinen Straßen einige Kaufleute angegriffen und beraubt haben, woraufhin er zur Wiedergutmachung und Strafe folgende Besitzungen auf fuldischem Gebiet beschlagnahmt hat: die Burg (Burckseß) in Lüder (Ludder) mit Gütern und zugehörigen Zinsleuten; den Anteil Konrads von Weyhers an seinen Burgen und Gütern; Heinrich Holtzmanns Güter. Da die genannten Besitzungen auf fuldischem Gebiet liegen und Eigentum von Abt und Kloster Fulda sind, hat Landgraf Wilhelm auf Bitte Johanns [I. von Henneberg], Abt von Fulda, zugestimmt, die genannten Güter von Wigand, Konrad und Heinrich, soweit sie Eigentum des Klosters Fulda sind, [wieder freizugeben], nachdem sie, wie es bei Käufen und Verkäufen landesüblich (der landart gewonlich) ist, unter Hinzuziehung der über die Güter ausgestellten Register aufgezeichnet und geschätzt worden sind. Die Schätzung hat ein Kaufgeld von 2350 Gulden Frankfurter Währung ergeben. Für diese Summe will der Landgraf die genannten Güter, Burgen und Zinsleute an Abt und Kloster erblich übergeben (erplich zugestalt und ubergeben). Er entbindet alle Zinsleute der genannten Güter ihrer Eide und Pflichten ihm gegenüber, und weist sie an, zukünftig Abt Johann und dem Kloster Fulda zu dienen. Abt Johann hat auf den heutigen Tag 1750 Gulden Frankfurter Währung gezahlt, von deren Zahlung Landgraf Wilhelm ihn und seine Erben lossagt. Für die Zahlung der restlichen 600 Gulden hat Johann einen Monat Zeit. Landgraf Wilhelm überantwortet dem Abt die genannten Burgen und Güter; er sichert dem Abt Schutz und Schirm zu, sollte er künftig im Besitz der Güter angefochten werden. Wenn sich noch weitere Nutzungsrechte (nutzung) Wigands, Konrads und Heinrichs auf fuldischem Gebiet finden, die nicht in den genannten Registern erfasst sind, wird der Landgraf vom Abt eine entsprechende Nachzahlung zur genannten Summe anfordern. Ankündigung des Sekretsiegels des Landgrafen. Ausstellungsort: Hersfeld. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 922-925
Vgl. Nr. 1410.
Antonius Alberti stammte aus St. Goar, stand zunächst bis 1512 als Sekretär im Dienst der Landgrafen von Hessen. Danach wechselte er in den Dienst des Klosters Fulda, vgl. Demandt, Personenstaat 1, S. 6 f. Nr. 16 mit weiteren Angaben zur Karriere Albertis. Die über Alberti geschriebenen Initialen T. W. könnten einem anderem Schreiber oder Notar zuzuweisen sein.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.