Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Kaspar Frei (Casper Fry) von Flehingen verstorben ist und neben seiner Ehefrau Katharina Hopper (Karterin Hopperin) etliche minderjährige Kinder hinterlassen hat. Der Pfalzgraf setzt ihnen ¿ auf Bitten der Mutter, damit die Kinder an ihren Rechten nicht gemindert werden und als ihr Landesfürst und ordentlicher Richter ¿ seinen Angehörigen Nikolaus Zeiss (Niclais Zeissen) zum curator ad lites und bevollmächtigt diesen, alle Händel und Angelegenheiten vor den Gerichten zu vertreten, insbesondere bei der Rechtsverfolgung des Täters, der ihren Vater Kaspar zu Tode gebracht hat (zuerfolgung rechtlicher roch an dem theter irs vater unschuldigen tods). Nikolaus hat gegenüber dem Vogt von Bretten (Bretheim) anstelle des Pfalzgrafen die treue Versehung gemäß dieser Artikel gelobt.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...