Priorin Kunigunde (Kunne) und der Konvent des Klosters Heusdorf (Hustorf) bekennen gegenüber Andreas (Andrewis), Pfarrer zu Willerstedt (Willerstete), sowie dessen Freunden Berthold, Vikar zu St. Martha in Naumburg, Werner, Pfarrer zu St. Othmar in Naumburg, Bruno (Brun) von Querfurt (Quernforde), Bürger zu Erfurt, und Gernot von Greußen (Griczen) eine Schuld in Höhe von 125 Pfund, 17 Schilling und zehn Pfennig. Die Anleihe in dieser Höhe haben sie vom Erstgenannten unter den Gläubigern bereits erhalten. Sie sichern eine Rückzahlung der Summe bis zum 1. Mai 1373 (von dem nesten sente Walpurge tage obir eyn jar) zu. Schäden, die den Gläubigern durch nicht termingerechte Rückzahlung bei Juden oder bei Christen entstehen, soll das Kloster tragen. - Konventssiegel des Klosters Heusdorf angekündigt. - Vermittler (teydinger): Dietrich und Apel Vitzthum von Apolda (Vicztom zcu Appolde).

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Sächsisches Staatsarchiv
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