Erblehenrevers des Oberlin Otte, der verstorbene Sohn von Hans Otte von Bühl, gegen Hans Oln, ehemals Schultheiß zu Bühl, nunmehr zu Offenburg gesessen, über drei Dagwann Matten vor dem Hegeneche, des Brunnen Matten genannt, um eine Jahrsgült von 1 Pfd. und 2 Batzen Straßb. Pfg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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