Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Heinrich von Beck bis auf Widerruf in seinen Schirm genommen hat. Er versichert, auch für seinen Sohn Philipp und ihre Erben, ihn zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihm der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen oder seinen Räten genügt. Dafür hat Heinrich jährlich zu Weihnachten 1 Gulden Schirmgeld an die Kanzlei zu Heidelberg zu geben, wobei der Schirm bei Zahlungsversäumnis aufgehoben sein soll. Kurfürst Friedrich weist seine Amtleute, darunter Landschreiber, Zollschreiber und Keller an, Heinrich zu schirmen, ihm Förderung in seinen Angelegenheiten entgegenzubringen und bei Bedarf das Geleit sicherzustellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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