1.3.6.26 Bezirkslehrerausschuss Leipzig I B (Bestand)
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Stadtarchiv Leipzig (Archivtektonik) >> 1 Städtische Körperschaften und deren nachgeordnete Einrichtungen >> 1.3 Städtische Einrichtungen und Betriebe >> 1.3.6 Bildungswesen
1928 - 1933
Bestandsgeschichte: Seit 1919 war der Bezirksschulrat, bis dahin als Bezirksschulinspektor bezeichnet, gleichermaßen für die Volks- und Berufsschulen zuständig. Der Stadtrat und der Bezirksschulrat bildeten das Bezirksschulamt, dem mit dem Bezirkslehrerausschuss eine beratende Körperschaft aus Vertretern der Schulleiter und der Lehrerschaft zur Seite stand. Diese fungierte gleichzeitig als Bezirkslehrerrat.
1927 ordnete das Sächsischen Ministerium für Volksbildung die Trennung des Schulaufsichtsbezirks Leipzig I in einen Aufsichtsbezirk für die Volksschulen und in einen für die Berufsschulen sowie die Berufung eines weiteren Bezirksschulrates für die Berufsschulen an.
Bei beiden Bezirksschulämtern (Leipzig I V für die Volksschulen und Leipzig I B für die Berufsschulen) war jeweils ein Bezirkslehrerausschuss, der gleichzeitig als Bezirkslehrerrat fungierte, zu bilden. Am 28. März 1928 erfolgte die Wahl für den neuen Bezirkslehrerausschusses Leipzig I B, dem ein Schulleiter und eine Schulleiterin sowie vier Lehrer und eine Lehrerin angehörten.
Nach der "Verordnung über die Beaufsichtigung der beruflichen Schulen vom 6. Juni 1932" wurde anstelle des bisherigen Bezirksschulrates ein Gewerbeschulrat als fachliche Aufsicht über das berufliche Schulwesen im Bereich der Pflichtberufsschulen, gewerblichen Lehranstalten und sonstige gewerbliche Schulen berufen. Dem Gewerbeschulrat stand ein eigener, neu zu bildender Bezirkslehrerrat zur Seite. Dessen Zusammensetzung und Aufgaben wurden durch die Verordnung des Sächsischen Ministeriums für Volksbildung vom 19. August 1932 geregelt.
1935 wurde der Bezirkslehrerrat für die beruflichen Schulen letztmalig mit drei Personen durch den Gewerbeschulrat berufen. Dem zugeordneten Beirat gehörten zwei weitere Berufsschullehrer an.
Im Juli 1935 wurden die Akten des inzwischen aufgelösten Beirates für die Berufsschulen vom Schul- und Bildungsamt an das Stadtarchiv, dem damaligen Archiv I, übergeben, wo diese im Kapitel I "Allgemeine Schulangelegenheiten, Deputationen..." im Teilbestand "Schulamt" als Nr. 565 Bde. 1 bis 11 und Bh 1 bis 4 eingeordnet wurden. Im Rahmen der Bearbeitung des Teilbestandes "Schulamt" wurde 2008 festgestellt, dass es sich beim Bezirkslehrerausschuss um eine selbstständige Körperschaft handelte und damit die Bildung eines eigenständigen Bestandes erforderlich war.
Signaturbeispiel: BezLehrA Nr. 1
1927 ordnete das Sächsischen Ministerium für Volksbildung die Trennung des Schulaufsichtsbezirks Leipzig I in einen Aufsichtsbezirk für die Volksschulen und in einen für die Berufsschulen sowie die Berufung eines weiteren Bezirksschulrates für die Berufsschulen an.
Bei beiden Bezirksschulämtern (Leipzig I V für die Volksschulen und Leipzig I B für die Berufsschulen) war jeweils ein Bezirkslehrerausschuss, der gleichzeitig als Bezirkslehrerrat fungierte, zu bilden. Am 28. März 1928 erfolgte die Wahl für den neuen Bezirkslehrerausschusses Leipzig I B, dem ein Schulleiter und eine Schulleiterin sowie vier Lehrer und eine Lehrerin angehörten.
Nach der "Verordnung über die Beaufsichtigung der beruflichen Schulen vom 6. Juni 1932" wurde anstelle des bisherigen Bezirksschulrates ein Gewerbeschulrat als fachliche Aufsicht über das berufliche Schulwesen im Bereich der Pflichtberufsschulen, gewerblichen Lehranstalten und sonstige gewerbliche Schulen berufen. Dem Gewerbeschulrat stand ein eigener, neu zu bildender Bezirkslehrerrat zur Seite. Dessen Zusammensetzung und Aufgaben wurden durch die Verordnung des Sächsischen Ministeriums für Volksbildung vom 19. August 1932 geregelt.
1935 wurde der Bezirkslehrerrat für die beruflichen Schulen letztmalig mit drei Personen durch den Gewerbeschulrat berufen. Dem zugeordneten Beirat gehörten zwei weitere Berufsschullehrer an.
Im Juli 1935 wurden die Akten des inzwischen aufgelösten Beirates für die Berufsschulen vom Schul- und Bildungsamt an das Stadtarchiv, dem damaligen Archiv I, übergeben, wo diese im Kapitel I "Allgemeine Schulangelegenheiten, Deputationen..." im Teilbestand "Schulamt" als Nr. 565 Bde. 1 bis 11 und Bh 1 bis 4 eingeordnet wurden. Im Rahmen der Bearbeitung des Teilbestandes "Schulamt" wurde 2008 festgestellt, dass es sich beim Bezirkslehrerausschuss um eine selbstständige Körperschaft handelte und damit die Bildung eines eigenständigen Bestandes erforderlich war.
Signaturbeispiel: BezLehrA Nr. 1
Laufmeter: 0,99
Bestand
Verweise: SchuA Nr. 360 und 361
SchuA Kap. VIII Nr. 390
SchuA Kap. VIII Nr. 390
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
Es gilt die Archivsatzung des Stadtarchivs Leipzig.
13.08.2025, 9:31 AM CEST