Der Notar Martin Schmidt von Frauenalb beurkundet die am 1. März 1642 erfolgte Vernehmung der Ehefrau des Anwalts und Schulmeisters Bernhard Abendschön von Völkersbach darüber, ob sie von dem markgräflich badischen Kanzler Dr. Cron verleitet worden sei, bei dem Markgrafen Wilhelm von Baden um Befreiung ihres im Kloster Frauenalb gefangen gehaltenen Ehemanns einzukommen, sowie das am 2. März 1642 erfolgte Verhör des Anwalts Hans Traub und des Gerichtsmanns Michel Klingel von Ersingen über die von ihnen und anderen Ersingern und Bilfingern auf Zureden und Drohen an die badischen Räte Cron und Krebs geleistete Huldigung und über einen angeblich dabei ausgestellten, mit dem Siegel der Dörfer Ersingen und Bilfingen besiegelten Revers.