König Ferdinand I. von Ungarn, Böhmen usw. bestätigt dem Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg die im Wortlaut eingerückte Urkunde des Königs Ladislaus II. von Ungarn und Böhmen von 1493 September 09, die die Urkunde des Königs Matthias von Ungarn von 1482 Oktober 25 über die Verpfändung von Crossen, Sommerfeld, Züllichau und dem Ländchen Sommerfeld an die Markgrafen von Brandenburg bestätigt. Siegel an rot-weißer Schnur

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