Hans Jakob von Berlichingen zu Hornberg bekundet, dass er Peter Webern von Reichartshausen seine Neckarmühle (Necker müll) unterhalb Burg Hornberg, zu Steinbach gelegen, samt allen Gerechtigkeiten und Zugehörungen, "schief, geschier, stein, pferdt, karch" und näher bezeichnete Hühner- und Fruchtzinse, um 600 Gulden Landeswährung, den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer, verkauft hat. Die Kaufsumme wird in Raten entrichtet, die ersten 150 Gulden am 24. Juni (uff nechstkhommenden sanct Johans deß heyligen tauffers tag) 1554, danach jährlich zu Ostern je 40 Gulden bis zur vollständigen Bezahlung; bis dahin dient die verkaufte Mühle als Unterpfand. Der Käufer stellt als Bürgen: Hans Seyfrid, pfälzischer Amtsknecht, und Hans Gröther, alter Schultheiß, beide zu Obrigheim, sowie Kunz Rödern von Diedesheim (Didellßheim). Peter Weber ist fortan Untertan des Ausstellers und, da die Mühle zentfrei ist, dessen alleiniger Obrigkeit und Gerichtsbarkeit unterworfen. Die Mühle ist frei von Frondiensten; das für ihren Betrieb benötigte Holz erhält der Müller auf Anforderung aus dem Hornberger Wald.