Vertrag zwischen Hohenlohe-Langenburg und Hohenlohe-Kirchberg einerseits und der Freifrau Leopoldine von Bodeck und dem Freiherrn Anselm von Franckenstein, beide zu Würzburg, über den Kauf der Bodeck- und Franckenstein'schen Zehnten auf der Markung von Queckbronn, Mai 1816; mit Bestätigung durch das Hofgericht Würzburg und das Oberamtsgericht Mergentheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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