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Aufsicht über die Allgemeine Ortskrankenkasse für den Kreis Crossen mit Ausnahme der Städte Crossen und Sommerfeld, ab. 1. Okt. 1934 mit der Allgemeinen Ortskrankenkasse der Stadt Crossen vereinigt
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Aufsicht über die Allgemeine Ortskrankenkasse für den Kreis Crossen mit Ausnahme der Städte Crossen und Sommerfeld, ab. 1. Okt. 1934 mit der Allgemeinen Ortskrankenkasse der Stadt Crossen vereinigt