Albrecht von Alvensleben, Herr zu Erxleben und Rogätz (Beklagter). Erzstift Magdeburg und Hans Clamer von Alvensleben, Herr auf Kalbe und Berge (Kläger), ab 1606 dessen Witwe Sophia für sich und ihre unmündigen Kinder
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A 53, A Nr. 12 (Benutzungsort: Wernigerode)
Registratursignatur: A 1722
A 53 (Benutzungsort: Wernigerode) Reichskammergericht zu Wetzlar
Reichskammergericht zu Wetzlar >> 01. Prozesse Buchstabe A
(1594) 1603 - 1607
Enthält: appellationis
Der Streit zwischen den Brüdern Albrecht und Hans Clamer von Alvensleben ging um den Besitz des Rittergutes Rogätz, welches beiden zur Hälfte gehörte, aber Albrecht bewirtschaftete. Hans Clamer strebte den Gesamtbesitz des Gutes an und versuchte mit Hilfe des Erzstiftes Magdeburg, seinen ohne Lehenserben alternden Bruder zu enteignen, bevor die Erbschaftsgesetze ihn und seine Lehensfolger benachteiligten. Als Vorwand dazu diente eine von den Großeltern stammende Schuld von 4.000 Talern Hauptsumme, die Albrecht allein begleichen sollte. Mit Hilfe des Erzstiftes wurde durchgesetzt, dass Albrecht das Gut an einen Pächter geben musste, der aber bereits ein Jahr später (1605), das Gut an Hans Clamer weitergab. 1606 verstarb Hans Clamer von Alvensleben, und seine Witwe Sophia, geb. Klemke, übernahm die Bewirtschaftung des auf ca. 78.000 Taler geschätzten Gutes, welches Albrecht mit seiner Klage am Reichskammergerichts wieder in seinen Besitz bringen wollte, besonders nach Anschlägen von Bediensteten seines Bruders bzw. seiner Schwägerin auf das Leben seiner Ehefrau und ihn selbst.
Der Streit zwischen den Brüdern Albrecht und Hans Clamer von Alvensleben ging um den Besitz des Rittergutes Rogätz, welches beiden zur Hälfte gehörte, aber Albrecht bewirtschaftete. Hans Clamer strebte den Gesamtbesitz des Gutes an und versuchte mit Hilfe des Erzstiftes Magdeburg, seinen ohne Lehenserben alternden Bruder zu enteignen, bevor die Erbschaftsgesetze ihn und seine Lehensfolger benachteiligten. Als Vorwand dazu diente eine von den Großeltern stammende Schuld von 4.000 Talern Hauptsumme, die Albrecht allein begleichen sollte. Mit Hilfe des Erzstiftes wurde durchgesetzt, dass Albrecht das Gut an einen Pächter geben musste, der aber bereits ein Jahr später (1605), das Gut an Hans Clamer weitergab. 1606 verstarb Hans Clamer von Alvensleben, und seine Witwe Sophia, geb. Klemke, übernahm die Bewirtschaftung des auf ca. 78.000 Taler geschätzten Gutes, welches Albrecht mit seiner Klage am Reichskammergerichts wieder in seinen Besitz bringen wollte, besonders nach Anschlägen von Bediensteten seines Bruders bzw. seiner Schwägerin auf das Leben seiner Ehefrau und ihn selbst.
Reichskammergericht
7 cm
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.04.2025, 15:20 MESZ
Hierarchie
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