Johann Eberhard, genannt Geleitsmann, der Ältere, Kanzler im Markgraftum Niederlausitz, bekundet, dass, nachdem er die Ablösung des ehemals zur Herrschaft Dobrilugk gehörigen Dorfes Schollen von dem jetzigen Pfandinhaber Heinrich von Gersdorff an sich gebracht hat, dieses Dorf, weil es "in der stadt Luckow grenitzen und also nahend an der stadt gelegen, auch von wegen der gefilde, holzzung, wasserleufte und anders viel unrichtigkeit und gezencke ursachen wurde, do es an andere herschaft komen solt, und es auch dem cantzler etwas entlegen", an den Rat der Stadt Luckau für einzelne Untertanen, Pächte, Zinse und Dienste in den Dörfern Schlabendorf, Tornow, Egsdorf, Kiekebusch, Werchow und Säritz ("Syritz"), "wie solchs alles das besiglte register inhelt und außweiset", veräußert und das über das Dorf Schollen hinausgehende Einkommen bar bezahlt hat. "geschehen zu Luckow am mittwoch nach Marie Heimsuchung nach Christi unsers hern gebhurth im funfzehenhundert und vierundfunftzigsten jar."