Erzbischof Balduin von Trier bekennt, daß er für sich, sein Stift und seine Helfer, nämlich Markgraf Wilhelm von Jülich und den Freunden seines Neffen aus Köln einerseits und Wilhelm von Manderscheid, dessen Ehefrau Johannetta (Jenneth) von Blankenheim, Frau zu Manderscheid, deren ältestem Sohn Wilhelm und ihren sonstigen Kindern und Helfern andererseits ein Sühneabkommen über alle ihre Streitigkeiten und Fehden nach dem Wortlaut des inserierten Reverses Wilhelms von Manderscheid (StAWt-F US 6 Nr. 28 Insert) abgeschlossen hat. Sr.: Ausst. und das Domkapitel zu Trier. Ausf. Perg., dt., schadhaft - 2 Sg. anh., Reste - Rv.